Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der am ....1939 geborene Z war alleiniger Gesellschafter der Y Vermögensverwaltung GmbH (GmbH). Mit notariellem Vertrag vom ....2014 übertrug er mit Wirkung zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile auf seine Kinder Z1, Z2 und Z3 (Klägerin). Die Übertragung erfolgte unter dem Vorbehalt des lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchs für den Schenker. Die Schenkungsteuererklärung ging am 30.6.2017 beim Beklagten ein.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|