FG Köln - Urteil vom 18.08.2022
7 K 1800/21
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1; BewG § 14 Abs. 1;

Ansatz des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts; Ermittlung des Wertes der Nießbrauchsverpflichtung

FG Köln, Urteil vom 18.08.2022 - Aktenzeichen 7 K 1800/21

DRsp Nr. 2023/3027

Ansatz des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts; Ermittlung des Wertes der Nießbrauchsverpflichtung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1; BewG § 14 Abs. 1;

Tatbestand

Der am ....1939 geborene Z war alleiniger Gesellschafter der Y Vermögensverwaltung GmbH (GmbH). Mit notariellem Vertrag vom ....2014 übertrug er mit Wirkung zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile auf seine Kinder Z1, Z2 (Kläger) und Z3. Die Übertragung erfolgte unter dem Vorbehalt des lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchs für den Schenker. Die Schenkungsteuererklärung ging am 30.6.2017 beim Beklagten ein.