Streitig ist, ob eine von der Erblasserin erworbene, ihr bereits aufgelassene und in ihrem wirtschaftlichen Eigentum stehende Eigentumswohnung trotz fehlender Grundbucheintragung erbschaftsteuerlich bereits mit dem Einheitswert zu erfassen ist.
Die Klägerin ist lt. Erbschein Alleinerbin ihrer am 23.02.1993 verstorbenen Mutter (Erblasserin).
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