Unter Abänderung der Körperschaftsteueränderungsbescheide für die Veranlagungszeiträume 2006 - 2010, jeweils vom 20.09.2017, und der Einspruchsentscheidung vom 27.06.2019 wird die Körperschaftsteuer für 2006 auf xx €, für 2007 auf xx €, für 2008 auf xx €, für 2009 auf xx € und für 2010 auf xx € herabgesetzt.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
3.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
4.Das Urteil ist wegen der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
5.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zugunsten einer im Ausland ansässigen Konzernmutter.
1. 2.
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