FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.06.2010
9 K 9150/07
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1;

Ansatz eines geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für einen nicht an der GmbH beteiligten alleinigen Geschäftsführer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.06.2010 - Aktenzeichen 9 K 9150/07

DRsp Nr. 2010/18660

Ansatz eines geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für einen nicht an der GmbH beteiligten alleinigen Geschäftsführer

1. Auch bei dem vom Verbot des § 181 BGB befreiten, alleinigen, jedoch nicht beteiligten Geschäftsführer einer GmbH ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienstwagen privat genutzt, auch dann möglich, wenn formal zwar ein Nutzungsverbot vereinbart worden ist, dessen Einhaltung von dritter Seite jedoch nicht überprüft wird.