FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.07.2022
2 K 1544/17
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; GmbHG § 15 Abs. 3;

Ansatz von Gewinnen aus Sonderbetriebsvermögen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen der Kommanditisten an der früheren Komplementär-GmbH

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2022 - Aktenzeichen 2 K 1544/17

DRsp Nr. 2023/14771

Ansatz von Gewinnen aus Sonderbetriebsvermögen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen der Kommanditisten an der früheren Komplementär-GmbH

1. Die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, die neben ihrer Geschäftsführertätigkeit für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält, ist nicht dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnen.2. Ungeachtet der Frage, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH überhaupt dem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet werden könnte, endete eine etwaige Betriebsvermögenseigenschaft jedenfalls mit dem Ausscheiden der GmbH als Komplementärin.

Tenor

I.

Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie über den Gewerbesteuermessbetrag für das Jahr 2014 vom 10.03.2016, 12.04.2017 und 30.06.2017 sowie die Einspruchsentscheidung vom 25.04.2017 werden aufgehoben.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; GmbHG § 15 Abs. 3;

Tatbestand