Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes - EStG - verfassungsgemäß ist.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (01.07. bis 30.06.).
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