FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.03.2000
2 K 354/98
Normen:
EigZulG § 3 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2 ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 723

Anschaffung im eigenheimzulagenrechtlichen Sinn

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2000 - Aktenzeichen 2 K 354/98

DRsp Nr. 2002/3357

"Anschaffung" im eigenheimzulagenrechtlichen Sinn

1. Für die Frage, wann einheimzulagenrechtlich eine "Anschaffung" eines Objekts -zur Bestimmung des Förderzeitraums nach § 3 EigZulG - vorliegt, sind die zum Begriff der "Anschaffung" in den entsprechenden Regelungen des Einkommensteuergesetzes entwickelten, durch die höchstrichterliche Rechtsprechung aufgestellten Rechtsgrundsätze anzuwenden. 2. Danach ist ein Gebäude zu dem Zeitpunkt angeschafft, zu dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber verfügen kann. Das ist regelmäßig der Fall, wenn er zumindest wirtschaftliches Eigentum erlangt hat, d.h., wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf ihn übergehen.

Normenkette:

EigZulG § 3 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2 ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe einer zu gewährenden Eigenheimzulage.