FG München - Urteil vom 10.07.2003
5 K 2681/97
Normen:
EStG (1986) § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 7 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG (1987) § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 7 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG (1990) § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 7 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; KStG (1984) § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1336
EFG 2003, 1691

Anschaffungskosten beim Erwerb eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien; Nießbrauchsübernahme; Ergänzungsbilanz; Erwerb eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (Nießbrauchsübernahme als zusätzliche Anschaffungskosten? Bildung einer Ergänzungsbilanz?); gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1986, 1987, 1988, 1989, 1990

FG München, Urteil vom 10.07.2003 - Aktenzeichen 5 K 2681/97

DRsp Nr. 2003/13210

Anschaffungskosten beim Erwerb eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien; Nießbrauchsübernahme; Ergänzungsbilanz; Erwerb eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (Nießbrauchsübernahme als zusätzliche Anschaffungskosten? Bildung einer Ergänzungsbilanz?); gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1986, 1987, 1988, 1989, 1990

1. Beim Erwerb von Anteilen der Komplementäre einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine bereits vor dem Erwerb bestehende und vom Erwerber übernommene Nießbrauchsverpflichtung nicht passivierungsfähig. In Höhe der Nießbrauchsverpflichtung entstehen keine Anschaffungskosten; Gegenstand des Erwerbs ist vielmehr der durch den auf ihm lastenden Nießbrauch wertgeminderte Anteil.