I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie ermittelt ihren Gewinn durch Vermögensvergleich gemäß § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Klägerin betreibt ein Zementwerk in X. Hierzu benötigt sie kalkhaltige Gesteinsvorkommen. Üblicherweise erfolgt die Rohstoffbeschaffung dadurch, dass die Klägerin von den Landwirten der Umgebung Grundstücke kauft, die über die erforderlichen Gesteinsvorkommen verfügen. Zu Beginn des Streitjahrs (1996) hatte die Klägerin Vorratsgelände mit entsprechenden Gesteinsvorkommen für etwa 80 Jahre.
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