Die Zahlung führte zu einer dauerhaften Wertsteigerung des Grund und Bodens. Mit ihr waren nämlich sämtliche Forderungen der Gemeinde im Hinblick auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch für die Zukunft abgegolten. Die dauerhafte Wertsteigerung ergab sich schließlich auch daraus, dass eine Teilfläche des unbebauten Grundstücks nach der Ausgleichszahlung zu einem deutlich höheren Quadratmeterpreis weiter veräußert werden konnte.
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