FG Münster vom 06.02.2003
4 K 4164/00 F
Fundstellen:
DStRE 2003, 1146
EFG 2003, 983

Anschaffungskosten Grund/Boden - Herstellungskosten Gebäude

FG Münster, vom 06.02.2003 - Aktenzeichen 4 K 4164/00 F

DRsp Nr. 2003/12155

Anschaffungskosten Grund/Boden - Herstellungskosten Gebäude

Zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens gehören auch Zahlungen, die der Erwerber eines unbebauten Grundstücks an die Gemeinde für durchgeführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen leistet.

Für die Praxis:

Die Zahlung führte zu einer dauerhaften Wertsteigerung des Grund und Bodens. Mit ihr waren nämlich sämtliche Forderungen der Gemeinde im Hinblick auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch für die Zukunft abgegolten. Die dauerhafte Wertsteigerung ergab sich schließlich auch daraus, dass eine Teilfläche des unbebauten Grundstücks nach der Ausgleichszahlung zu einem deutlich höheren Quadratmeterpreis weiter veräußert werden konnte.

Fundstellen
DStRE 2003, 1146
EFG 2003, 983