Streitig ist im Streitjahr 1999, ob die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Besitzgesellschaft in einer Betriebsaufspaltung war, für im Streitjahr gezahlte Anschaffungskosten auf die Beteiligung an der der A B GmbH (der Betriebs-GmbH) eine Teilwertabschreibung vornehmen kann und ob zu Lasten der Klägerin eine gewinnerhöhende Wertaufholung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH zu berücksichtigen ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|