BFH - Urteil vom 22.01.2003
X R 29/98
Normen:
EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 755

Anschaffungsnaher Aufwand

BFH, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen X R 29/98

DRsp Nr. 2003/6407

Anschaffungsnaher Aufwand

1. § 10 e Abs. 6 EStG enthält keine von § 255 HGB abweichende Definition. Aus der Bezugnahme zum Begriff der WK bei den Einkünften aus VuV folgt vielmehr, dass die Begriffe AK und HK in dem im ESt-Recht verwendeten Sinn zu verstehen sind.2. Der Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG erfordert, dass Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen unmittelbar mit der Anschaffung des zur Selbstnutzung bestimmten Gebäudes zusammenhängen. Dieser unmittelbare Zusammenhang mit der Anschaffung bleibt gewahrt, auch wenn ein Mietverhältnis bereits wenige Monate nach Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten beendet wird.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;

Gründe: