I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Im September 1991 erwarben sie ein Zweifamilienhaus für insgesamt 604 218 DM; davon entfielen 357 616 DM auf das Gebäude.
In den Jahren 1991 bis 1993 wendeten die Kläger für Baumaßnahmen an dem erworbenen Gebäude folgende Beträge auf:
1991
Erneuerung der Heizungsanlage - Umstellung von Öl auf Gas 26 659 DM
sonstige kleinere Baumaterial-Rechnungen 7 168 DM
Summe 33 827 DM
1992
Austausch von Fenstern 16 413 DM
Sanitärobjekte 1 382 DM
Fliesen 1 111 DM
Teppichboden 2 485 DM
Badumbau 13 912 DM
Maler 8 239 DM
zahlreiche Kleinrechungen 14 426 DM
Summe 57 968 DM
1993
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