Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 1985 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Im April 1984 erwarb der Kläger als Erbe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ein im Jahre 1911 erbautes Einfamilienhaus, das bis dahin von der Erblasserin selbst genutzt worden war. Bevor die Kläger am 1. Mai 1985 selbst das Haus bezogen, ließen sie im wesentlichen folgende Arbeiten durchführen:
"Untergeschoß:
- Sanierung der verfaulten Böden und 'salpetrigen Wände';
- Zumauern von zwei Kellerfenstern;
- Einrichtung einer Sauna mit Liegeraum;
Erdgeschoß:
- Entfernen einer Wand zwischen Eß- und Wohnbereich;
- Einziehen eines Eisenträgers zwischen Eß- und Wohnbereich;
- Verbreitern der Terrassentür und Ersetzen durch eine Schiebetür;
- Zumauern einer Tür von der Diele zur Küche und Schaffung eines neuen Küchenzuganges an anderer Stelle;
- Zumauern einer Eßzimmertür und Durchreiche von der Küche;
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