FG Niedersachsen - Urteil vom 23.05.2000
15 K 192/97
Normen:
EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;

Anschaffungsnaher Aufwand; Eigengenutzte Wohnung; Vorkosten - Instandsetzungsaufwendungen, die in unmittelbarem Anschluss an den Erwerb eines Grundstücks gemacht wurden und 24 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten betragen, sind anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2000 - Aktenzeichen 15 K 192/97

DRsp Nr. 2001/15634

Anschaffungsnaher Aufwand; Eigengenutzte Wohnung; Vorkosten - Instandsetzungsaufwendungen, die in unmittelbarem Anschluss an den Erwerb eines Grundstücks gemacht wurden und 24 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten betragen, sind anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

1. Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen dürfen nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden. 2. Macht ein Stpfl. im unmittelbaren Anschluss an den Erwerb eines Grundstücks Instandsetzungsaufwendungen, die ca. 24 v.H. der Anschaffungskosten des Gebäudes ausmachen, ist angesichts der im Verhältnis zu den Anschaffungskosten des Gebäudes hohen Aufwendungen für die Instandsetzung davon auszugehen, dass diese zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen. Demzufolge ist von anschaffungsnahem Herstellungsaufwand auszugehen.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;

Tatbestand:

Streitig sind die Höhe der Einkünfte des Klägers (Kl.) aus Vermietung und Verpachtung.

Die Kl. wurden für den Veranlagungszeitraum 1993 (Streitjahr) als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.