I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1996 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Die Kläger erwarben im Mai 1996 ein 1956 erbautes Einfamilienhaus für 187 861,69 DM (Gebäudeanteil). Seit dem 5. Dezember 1996 bewohnen die Kläger das Haus selbst. Ab 1996 erhalten sie die Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz.
Nach dem Erwerb ließen sie folgende Arbeiten ausführen:
- Abflussrohre erneuert,
- Bad/Toiletten erneuert,
- Elektroinstallation/Zählerschrank erneuert,
- Haustüre ausgetauscht,
- Heizung teilweise erneuert (neue Heizkörper, neue Zuleitungen),
- Innenputz ausgebessert,
- Innentüren erneuert,
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