I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom ... September 1993 ein im Jahr 1958 errichtetes Zweifamilienhaus. Die Erdgeschosswohnung stand im Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten leer, die Wohnung im 1. Obergeschoss war bis 31. August 1994 vermietet. Nach der Renovierung und dem Umbau zu einem Einfamilienhaus nutzten die Kläger das Gebäude vom 1. November 1994 an zu eigenen Wohnzwecken.
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