BFH - Urteil vom 22.01.2003
X R 13/00
Normen:
EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 762

Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

BFH, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen X R 13/00

DRsp Nr. 2003/6405

Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

1. § 10 e Abs. 6 EStG enthält keine von § 255 HGB abweichende Definition. Aus der Bezugnahme zum Begriff der WK bei den Einkünften aus VuV folgt vielmehr, dass die Begriffe AK und HK in dem im ESt-Recht verwendeten Sinn zu verstehen sind.2. Schönheitsreparaturen bzw. regelmäßig wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten führen nicht zu einer Steigerung des Wohnstandards. Das gilt auch für den Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung gegen eine Gaszentralheizung.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom ... Oktober 1989 ein Einfamilienhaus für 290 000 DM. Für verschiedene vor dem Einzug durchgeführte Baumaßnahmen in und am Gebäude wendete sie bis Ende 1991 insgesamt 57 089 DM auf. Im Streitjahr 1991 verausgabte sie davon 41 853 DM. Ab dem 21. Dezember 1990 nutzten die Kläger das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken.