I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom ... Oktober 1989 ein Einfamilienhaus für 290 000 DM. Für verschiedene vor dem Einzug durchgeführte Baumaßnahmen in und am Gebäude wendete sie bis Ende 1991 insgesamt 57 089 DM auf. Im Streitjahr 1991 verausgabte sie davon 41 853 DM. Ab dem 21. Dezember 1990 nutzten die Kläger das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken.
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