Streitig ist der Beginn des Begünstigungszeitraums im Sinne des § 10 e Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 12. März 1990 erwarben die Kläger jeweils zur ideellen Hälfte die in G. belegene Eigentumswohnung, die sie seit Juni 1991 gemeinsam bewohnten.
In § 6 des Kaufvertrages heißt es wörtlich:
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