FG Köln - Urteil vom 26.10.2005
7 K 2272/02
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 1, 2 § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 714

Anscheinsbeweis bei privater Pkw-Nutzung durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

FG Köln, Urteil vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 7 K 2272/02

DRsp Nr. 2006/11679

Anscheinsbeweis bei privater Pkw-Nutzung durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens kann nur durch Vorlage eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs widerlegt werden.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 1, 2 § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Besteuerung eines geldwerten Vorteils aus privater PKW-Nutzung durch den Kläger.

Die Kläger sind Eheleute und wohnen in .... Sie haben keine Kinder. Der Kläger - ein promovierter Ingenieur - und Herr Dr. ... waren in den Streitjahren (1996 bis 1999) je zur Hälfte an der Firma ETB ... GmbH in ... beteiligt und beide zu jeweils alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern bestellt. Die GmbH ist für verschiedene Unternehmen der Automobilindustrie - unter anderem Opel, Volkswagen, Daimler Benz - tätig, wobei der Kläger den Außendienst versieht. Die Klägerin ist als Diplom-Mathematikerin bei der GmbH angestellt.