FG Hamburg - Urteil vom 16.05.2002
V 146/01
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 ;

Anscheinsbeweis für die private Mitbenutzung

FG Hamburg, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen V 146/01

DRsp Nr. 2002/17100

Anscheinsbeweis für die private Mitbenutzung

Der Anscheinsbeweis für eine private Mitbenutzung betrieblicher PKW durch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann im Einzelfall auch ohne Führen von Fahrtenbüchern erschüttert werden, wenn konkrete Umstände aus der betrieblichen Situation der GmbH und der privaten Lebenssituation der Gesellschafter-Geschäftsführer gegen eine private Mitbenutzung sprechen (Einzelfallwürdigung).

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Nachversteuerung der privaten Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen nach der sog. 1%-Regelung für die Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin.