OLG Brandenburg - Urteil vom 14.02.2007
13 U 21/06
Normen:
BGB § 675 § 611 § 249 Abs. 1 ; ZPO § 91a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 03.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 414/04

Anschluss an Erledigungserklärung in jeder Instanz möglich - Zur Schadensersatzhöhe des Steuerberaters bei Ansetzung einer zu langen Abschreibung

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 13 U 21/06

DRsp Nr. 2007/5055

Anschluss an Erledigungserklärung in jeder Instanz möglich - Zur Schadensersatzhöhe des Steuerberaters bei Ansetzung einer zu langen Abschreibung

1. Die beklagte Partei kann sich der Erledigungserklärung der klagenden Partei in jeder Instanz anschließen. Das gilt auch dann, wenn in der Vorinstanz eine streitige Entscheidung über die anfangs bestrittene Erledigung ergangen ist. 2. Der Ansatz eines zu langen Abschreibungszeitraums durch den Steuerberater stellt einen Fehler in der Geschäftsbesorgung dar, der zum Schadensersatz verpflichtet. Wegen der Höhe der Schadensersatzforderung muss die tatsächliche Vermögenslage derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Beraters ergeben hätte. Dabei müssen die Auswirkungen der kurzen Abschreibung dem langen Abschreibungszeitraum gegenübergestellt werden.

Normenkette:

BGB § 675 § 611 § 249 Abs. 1 ; ZPO § 91a Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.