FG Düsseldorf - Urteil vom 07.03.2006 17 K 4888/04 AO
Normen:
AO § 121 Abs. 1 ; AO § 121 Abs. 2 Nr. 2 ; AO § 193 Abs. 1 ; AO § 194 Abs. 1 S. 2 ; BpO (2000) § 4 Abs. 3 ; BpO (St 1987) § 4 Abs. 2 ; FGO § 102 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Anschlussaußenprüfung; Kleinbetrieb; Begründungserfordernis; Ermessenseinschränkung; Verhältnismäßigkeit - Rechtsmäßigkeit einer Anschlussaußenprüfung bei Kleinbetrieben
FG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2006 - Aktenzeichen 17 K 4888/04 AO
DRsp Nr. 2008/9875
Anschlussaußenprüfung; Kleinbetrieb; Begründungserfordernis; Ermessenseinschränkung; Verhältnismäßigkeit - Rechtsmäßigkeit einer Anschlussaußenprüfung bei Kleinbetrieben
1. Einer über den Verweis auf § 193 Abs. 1AO hinausgehenden Begründung bedarf es auch bei der Anordnung einer Anschlussaußenprüfung bei Klein- und Mittelbetrieben nicht.2. Die BpO 2000 ist ab ihrem In-Kraft-Treten am 24.03.2000 auf alle Außenprüfungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt stattfinden. Dies gilt auch für Prüfungszeiträume, die vor ihrem In-Kraft-Treten liegen.3. Das Verbot einer lückenlosen Prüfung bei anderen als Großbetrieben i.S. eines Anspruchs auf eine "Prüfungspause" ließ sich aber auch aus § 4 Abs. 2BpO(St) 1987 nicht herleiten und folgt ebenso wenig aus Art. 3 Abs. 1GG.4. Allein aus der Häufung von Prüfungen ergibt sich noch kein Anhaltspunkt für ein willkürliches oder schikanöses Verhalten der Finanzbehörde.
Normenkette:
AO § 121 Abs. 1 ; AO § 121 Abs. 2 Nr. 2 ; AO § 193 Abs. 1 ; AO § 194 Abs. 1 S. 2 ; BpO (2000) § 4 Abs. 3 ; BpO (St 1987) § 4 Abs. 2 ; FGO § 102 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Tatbestand:
Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung streitig.
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