Auf die Anschlussbeschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 1. September 2017 abgeändert und die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung des Beschwerdeführers für das Verfahrens S
Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
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