FG Sachsen - Urteil vom 05.06.2019
2 K 1697/18
Normen:
EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;

Ansehen von Einkünften als außerordentliche Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit eines selbständigen Rechtsanwalts

FG Sachsen, Urteil vom 05.06.2019 - Aktenzeichen 2 K 1697/18

DRsp Nr. 2020/7299

Ansehen von Einkünften als außerordentliche Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit eines selbständigen Rechtsanwalts

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob Einkünfte als außerordentliche Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit anzusehen sind.

Der Kläger ist selbständiger Rechtsanwalt und erzielte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Er wurde als Pflichtverteidiger am ... durch Beschluss des Landgerichts ... einem Angeklagten beigeordnet. Das Oberlandesgericht ... bewilligte dem Kläger mit Beschluss vom ... eine Pauschalvergütung gemäß § 51 RVG in Höhe von € 45.500 brutto. Am ... erhielt er aufgrund der Anrechnung von Vorschüssen den Betrag von € 24.866,24 brutto (€ 20.896 netto) ausbezahlt.