Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache die Frage streitig, welche formellen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildet werden kann. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
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