I.
Streitig ist, ob eine GmbH & Co KG Existenzgründerin im Sinne der Vorschriften der Ansparabschreibung sein kann.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 27.08.1999 gründeten G. und A. die A Möbelhaus und Schreinerei Beteiligungsgesellschaft GmbH. Am Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR war Herr G. mit 98 %, im Übrigen Herr A beteiligt. Noch am selben Tag räumte Herr A. dem weiteren Gesellschafter der GmbH ein Ankaufs- und Erwerbsrecht an seiner Beteiligung zum Nennwert ein. Mit Vertrag vom 12.12.2001 nahm Herr G. dieses Angebot an.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 26.08.1999 wurde die Antragstellerin gegründet. Komplementärin der KG wurde die bereits genannte A. Möbelhaus und Schreinerei Beteiligungsgesellschaft GmbH. Sie ist am Vermögen der KG nicht beteiligt. Einziger Kommanditist der KG ist Herr G. Er übernahm eine Haft- und Pflichteinlage in Höhe von 5.000 EUR.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|