BFH - Urteil vom 14.02.2007
XI R 24/06
Normen:
EStG § 7g Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1110
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 14.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 397/02

Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Anschaffung/Herstellung

BFH, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen XI R 24/06

DRsp Nr. 2007/7668

Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der "voraussichtlichen" Anschaffung/Herstellung

1. Zu den Voraussetzungen des § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG.2. Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Stpfl. Die "voraussichtliche" Investition muss hinreichend konkretisiert sein.3. Eine voraussichtliche Anschaffung ist zu verneinen, wenn weder gesicherte Anhaltspunkte bestehen, dass es zur Aufnahme eines Betriebes kommen wird, noch die WG verbindlich bestellt sind.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und dessen Ehefrau waren bis zum 28. Februar 2001 Angestellte. Seit dem Jahre 1995 betrieb der Kläger während der Sommermonate in der "Ferienanlage L" auf der Insel X eine Imbisseinrichtung.