Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragstellerin die geforderten Formvorschriften für die steuerlich wirksame Bildung von Ansparabschreibungen in den Jahren 1998 und 1999 erfüllt hat. Insbesondere ist streitig, ob eine separate Verbuchung der Rücklage für jedes einzelne Wirtschaftsgut notwendig ist, oder ob die Vorlage eines Investitionsplanes im Rahmen einer nach Vorlage der Steuererklärungen angeordneten Außenprüfung ausreicht.
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