Streitig ist, ob ein Investitionsabzugsbetrag i.H.v. 24.000 € gem. § 7g Abs. 3 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 rückgängig zu machen ist.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger ist bilanzierender Landwirt. Den Gewinn ermittelt er hierbei aufgrund des Wirtschaftsjahres vom 01. Juli bis zum 30. Juni. In der Gewinnermittlung 2007/2008 machte er außerbilanziell einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) i.H.v. 24.000 € zur Anschaffung eines Schleppers gewinnmindernd geltend. Dabei entfielen 12.000 € auf 2007 und 12.000 € auf 2008.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|