I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 26. April 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin auch für das Berufungsverfahren die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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