Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt anstelle der ihm bereits bewilligten Altersrente für langjährig Versicherte die Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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