Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung vom 1. März bis zum 30. November 2009 nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) streitig.
Die am ... 1956 geborene Klägerin führte zusammen mit ihrer Schwester K. ein landwirtschaftliches Unternehmen in Form der "W. GbR". Eigentum der GbR waren die Flurstücke ... und ... mit einer Gesamtgröße von 12.621 m² bzw. 17.696 m².
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