Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. November 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über höhere Leistungen nach dem
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