I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebt mittlerweile in Frankreich und ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2006 nur noch beschränkt steuerpflichtig. Während der Zeit seiner unbeschränkten Steuerpflicht wurde der Kläger steuerlich bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) geführt.
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