Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 31.01.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist die Aufnahme des Ehemannes der Klägerin (Beigeladener) in die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|