FG Niedersachsen - Urteil vom 11.05.2021
12 K 246/20
Normen:
EStG § 66 Abs. 3;

Anspruch auf Auszahlung von festgesetztem Kindergeld

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.05.2021 - Aktenzeichen 12 K 246/20

DRsp Nr. 2021/12849

Anspruch auf Auszahlung von festgesetztem Kindergeld

Normenkette:

EStG § 66 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob festgesetztes Kindergeld an die Klägerin auszuzahlen ist.

Die Klägerin ist die Kindesmutter ihres am ... geborenen Sohnes X, für den sie zunächst fortlaufend Kindergeld bewilligt und ausgezahlt erhielt. Mit Ablauf des Monats März 2018 wurde die Zahlung von Kindergeld für X eingestellt. Ob der Klägerin zuvor ein Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nebst Antragsunterlagen für die weitergehende Festsetzung von Kindergeld für X vom ... bekannt gegeben worden ist, ist zwischen den Beteiligten streitig. Die Klägerin bestreitet jedenfalls einen entsprechenden Bescheid nebst Antragsunterlagen erhalten zu haben.