Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. Juni 2018 wird aufgehoben, soweit es den Kläger zur Zahlung von mehr als 4564,39 € nebst Zinsen verurteilt hat. Insoweit wird die Widerklage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge zu vier Fünfteln, die Beklagte zu einem Fünftel.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 21.683,92 €.
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