Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin A, I, wird abgelehnt.
I.
Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache streitig, ob der Kläger Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung hat.
Der 1963 geborene Kläger beantragte am 10.01.2018 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bei der Beklagten. Er gab an, seine Selbstständigkeit sei gesundheitlich beeinträchtigt für die gesamte Arbeit im Haushalt, Putzen, Waschen, Kochen, Einkäufe sowie Müll entsorgen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|