Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Juni 2021 aufgehoben und der Antrag des Antragstellers abgelehnt.
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
I.
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