Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung von weiteren 12 Monaten Kindererziehungszeiten (insgesamt 36 Monate) für ihr vor 1992 geborenes Kind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|