Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist verheiratet und erwarb zusammen mit ihrem Ehemann mit Kaufvertrag vom 19. September 1998 ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück zum Preis von 558.000 DM. Beide Eheleute sind in das Grundbuch eingetragen und bewohnen die Immobilie selber. Zuvor hatten die Eheleute in einer ihnen zu gleichen Teilen gehörenden Immobilie gewohnt, die sie mit Kaufvertrag vom 20. September 2000 zum Kaufpreis in Höhe von 488.000 DM verkauft haben.
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