Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Mutter-Kind-Maßnahme für die Klägerin und ihre beiden Kinder.
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