Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
II.Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Mutter des Beteiligten wurde im Jahr 1973 aufgrund eines notariellen Überlassungsvertrags als Alleineigentümerin von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen. Sie verstarb am 17.5.1990 und wurde gemäß notariellem Erbvertrag vom 24.3.1976 vom Vater des Beteiligten alleine beerbt.
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