Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Grund einer Genehmigungsfiktion in der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 140/17 B ER
DRsp Nr. 2017/12104
Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Grund einer Genehmigungsfiktion in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Grund einer Genehmigungsfiktion ist einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs. 2SGG zu gewähren.
1. Eine Leistung ist im Sinne des § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V erforderlich, wenn der Berechtigte sie subjektiv für erforderlich halten darf, weil sie fachlich befürwortet wird, sie nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt und keine Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen.2. Zwar mag bei der Beantragung von Cannabis-Produkten die Gefahr eines Rechtsmissbrauchs besonders groß sein, andererseits ist zu berücksichtigen, dass nach § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB V die Genehmigung "nur in besonders begründeten Ausnahmefällen" abgelehnt werden darf.
Tenor
1. 2.
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