LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.05.2018
L 11 EG 3623/17
Normen:
BEEG § 2 Abs. 4 S. 1; BEEG § 2b Abs. 2 S. 1; BEEG § 2b Abs. 3 S. 1; BEEG § 4 Abs. 4 S. 2; BEEG § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2019, 453
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 09.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 EG 1239/17

Anspruch auf ElterngeldKeine Minderung des Einkommens für zusätzliche Partnermonate bei selbstständiger Tätigkeit mit negativen Einkünften aus einem GewerbebetriebVerfassungsmäßigkeit von § 2b Abs. 3 S. 1 BEEG

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2018 - Aktenzeichen L 11 EG 3623/17

DRsp Nr. 2018/7125

Anspruch auf Elterngeld Keine Minderung des Einkommens für zusätzliche Partnermonate bei selbstständiger Tätigkeit mit negativen Einkünften aus einem Gewerbebetrieb Verfassungsmäßigkeit von § 2b Abs. 3 S. 1 BEEG

1. Für Partnermonate - ob nach § 4 Abs. 4 S. 2 oder Abs. 6 S. 1 BEEG - besteht Anspruch auf Elterngeld nur, wenn eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit gegeben ist. 2. Daran fehlt es bei Selbständigen, wenn diese im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb hatten.

Die Regelung des § 2b Abs. 3 S. 1 BEEG ist nicht verfassungswidrig.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.08.2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 4 S. 1; BEEG § 2b Abs. 2 S. 1; BEEG § 2b Abs. 3 S. 1; BEEG § 4 Abs. 4 S. 2; BEEG § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe und Bezugsdauer des dem Kläger zustehenden Elterngelds für seinen 2015 geborenen Sohn A. (im Folgenden A).