I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.03.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.598,87 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2019 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Parteien je zur Hälfte.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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