Die Entschädigung der Antragstellerin für die Wahrnehmung der Untersuchungstermine bei Professor Dr. L in München vom 31.01.2018 bis zum 02.02.2018 und vom 03.06.2018 bis zum 09.06.2018 wird auf 371,65 Euro festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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