LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 09.09.2021
L 15 U 10/17
Normen:
SGG § 109 S. 2 Teils. 2; SGG § 191 Hs. 1; JVEG § 2 Abs. 1; JVEG § 4 Abs. 1; JVEG § 5 Abs. 1; JVEG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; JVEG § 5 Abs. 3; JVEG § 6 Abs. 1; JVEG § 6 Abs. 2; JVEG § 19 Abs. 1 S. 1; JVEG § 19 Abs. 2 S. 3; JVEG § 20; EStG § 9 Abs. 4a S. 3 und S. 8; BRKG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen S 16 U 74/15

Anspruch auf Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren für die Wahrnehmung eines BegutachtungsterminsAnforderungen an einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, Ersatz der Kosten für Übernachtungen, die Erstattung von Verpflegungsaufwendungen und Entschädigung für Zeitversäumnis

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2021 - Aktenzeichen L 15 U 10/17

DRsp Nr. 2021/14813

Anspruch auf Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren für die Wahrnehmung eines Begutachtungstermins Anforderungen an einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, Ersatz der Kosten für Übernachtungen, die Erstattung von Verpflegungsaufwendungen und Entschädigung für Zeitversäumnis

1. Bei der Anschaffung einer vorläufigen Probe-BahnCard mit einer Gültigkeitsdauer von lediglich zwei Monaten handelt es sich um tatsächlich entstandene Auslagen im Sinne von § 5 Abs. 1 JVEG. 2. Bei der Erstattung von Verpflegungsaufwendungen gemäß § 6 Abs. 1 JVEG kommt es grundsätzlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten für Verpflegung nicht an. Auf der Grundlage des Dispositionsgrundsatzes kann das Gericht aber nicht mehr zusprechen, als beantragt wurde.

Tenor

Die Entschädigung der Antragstellerin für die Wahrnehmung der Untersuchungstermine bei Professor Dr. L in München vom 31.01.2018 bis zum 02.02.2018 und vom 03.06.2018 bis zum 09.06.2018 wird auf 371,65 Euro festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 109 S. 2 Teils. 2; SGG § 191 Hs. 1; JVEG § 2 Abs. 1; JVEG § 4 Abs. 1; JVEG § 5 Abs. 1; JVEG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; JVEG § 5 Abs. 3; JVEG § 6 Abs. 1; JVEG § 6 Abs. 2; JVEG § 19 Abs. 1 S. 1; JVEG § 19 Abs. 2 S. 3; JVEG § 20; EStG § 9 Abs. 4a S. 3 und S. 8; BRKG § 7 Abs. 1;

Gründe