I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) einen Anspruch auf Erlass von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag hat.
Die Klägerin, eine GmbH, betrieb im Streitjahr (2005) und in den Vorjahren Spielhallen mit Geldspielgeräten. Sie erzielte bis zum Jahr 2004 zumeist Verluste; auf den 31. Dezember 2004 wurde für sie ein Verlustvortrag in Höhe von ca. 6,9 Mio. € festgestellt.
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